Änderung der Maskenpflicht

Von | 25. Juni 2021

Liebe Eltern,

wie Sie sicherlich gestern schon gehört haben, ändern sich die Vorgaben für die Coronavirusschutzmaßnahmen wieder:

Ab Freitag, den 25.6.2021 gelten neue Regelungen für das Maskentragen in der Schule.

Die Pflicht des Maskentragens in der Schule wird aufgehoben:

  •  in den Pausen draußen (getrennt nach Klassen)
  • während des Unterrichts, wenn das Kind auf seinem Platz sitzt.

Weiterhin müssen Mund-Nasenbedeckungen (Schüler können auch eine Alltagsmaske verwenden) getragen werden:

  • beim gemeinsamen Ankommen auf dem Schulhof zu Schulbeginn (gemischte Klassen)
  • im Treppenhaus, Toilette
  • im Klassenzimmer, in der Mensa bis Ihr Kind auf seinem Platz sitzt.

Außerdem gilt: – Testpflicht bleibt weiterhin 2x pro Woche bestehen.

Bitte beachten Sie auch die Änderung des Betretungsverbotes:

Ihr Kind darf die Schule nicht betreten:

  • wenn es Personen des gleiches Hausstandes Krankheitssymptome aufweisen, die auf eine mögliche Infizierung mit dem Coronavirus hinweisen
  • oder wenn einer im gleichen Hausstand eine Quarantäneanordnung (vom Gesundheitsamt) erhalten hat.

Wenn Sie unsicher sind, ob das Betretungsverbot für Ihr Kind gilt, fragen Sie bitte in der Schule nach. 

Freundliche Grüße

H. Heide-Joritz

Schulleiterin