Elternbrief zum Ablauf der Selbstschnelltests

Liebe Eltern,
Sie erhalten heute über Ihre Klassenelternbeiräte das offizielle Elternanschreiben aus dem Kultusministerium Hessen.
Der Schulbetrieb findet wie vor den Osterferien im Wechselunterricht statt. Es ändert sich nichts am Stundenplan Ihres Kindes.

Auch werden wir weiterhin sehr darauf achten, uns gegenseitig zu schützen: Hände waschen, Maske tragen und Abstand halten.

Hinzu kommt: Ab Montag, den 19.4.2021 dürfen nur Kinder am Präsenzunterricht und der Notbetreuung teilnehmen, die einen Nachweis eines negativen Testergebnisses (nicht älter als 72 Stunden) von einer offiziellen Teststelle in die Schule mitbringen oder Kinder, die die schriftliche Erlaubnis haben, sich in der Schule zu testen.

Ich weiß, dass dies vielen Eltern große Sorgen bereitet ( „Kann mein Kind sich alleine testen? Was ist, wenn ein Testergebnis positiv ist? Wie wird mein Kind eine solche Situation verkraften? ….).

Nach Absprache mit der Schulelternsprecherin, Frau Dahlheimer, möchte ich Ihnen eine Möglichkeit anbieten, von der ich sehr hoffe, dass Sie diese zahlreich annehmen.

Die Wilhelm-Busch-Schule wird am Sonntagnachmittag für alle WBS-Schüler die Schule öffnen und den Kindern die Möglichkeit geben, den Selbsttest durchzuführen.
Dabei können Sie Ihr Kind begleiten und ihr Kind unterstützen oder den Test bei Ihrem Kind selbst durchführen. Wichtig ist, dass Sie oder Ihr Kind, das gerne auch alleine kommen darf, die unterschriebene Einverständniserklärung (Achtung neue Fassung) mitbringen. Direkt nach der Anleitung und der Durchführung verlassen Sie die Schule wieder. Sollte ein Schnelltest positiv ausfallen, werde ich das der Familie unmittelbar telefonisch mitteilen.

Wenn möglichst viele Schüler bereits am Sonntag getestet sind, können die Kinder unbeschwert die nächsten Tage in die Schule kommen und gleich mit dem Unterricht beginnen. Erst am Mittwochnachmittag benötigt Ihr Kind einen neuen Test, der dann zur selben Uhrzeit wieder in der Schule stattfinden wird.

Begleitet wird unser WBS-Testcenter von einem Mitarbeiter des DRK Braunshardt.

Folgende Termine stehen den Kindern der WBS zur Verfügung:

16.00 Uhr: Gruppe 4a
16.15 Uhr: Gruppe 4b
16.30 Uhr: Gruppe 2a
16.45 Uhr: Gruppe 2b
17.00 Uhr: Gruppe 3a
17.15 Uhr: Gruppe 3b
17.30 Uhr: Gruppe 1a
17.45 Uhr: Gruppe 1b

Geschwisterkinder können gerne zusammen kommen.

Bitte betreten Sie das Schulgelände über den Schulhof.

Ich hoffe, dass wir so eine Möglichkeit geschaffen haben, dass möglichst alle unsere Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen können.
Sollte Ihr Kind den Termin am Sonntag nicht wahrnehmen, aber die Testerlaubnis am Montag in der Schule dabei haben, darf es diesen Test auch dann noch vor dem Unterricht machen.
Wenn Sie sich gegen einen Test entscheiden, denken Sie bitte daran, Ihr Kind bis Sonntag, 18.4.21, 12 Uhr schriftlich vom Präsenzunterricht abzumelden.

Freundliche Grüße

H. Heide-Joritz
Schulleiterin

Elternbrief Corona-Selbsttest

1.04.2021

Liebe Eltern,

Sie erhalten heute das Elternschreiben aus dem Kultusministerium Hessen. Ihr Kind hat nach den Osterferien die Möglichkeit, in der Schule einen Corona-Selbsttest zu machen. Dafür benötigt Ihr Kind die beiliegende Einverständniserklärung, außerdem habe ich Ihnen die Datenschutzerklärung kopiert.

Dies sind viele Seiten Informationen. Wichtig zu wissen ist für Sie:

-Alle Tests sind freiwillig. Auch nicht getestete Kinder nehmen am Unterricht in der Schule teil.

-Wir haben heute mit Ihrem Kind ausführlich über das Thema Test gesprochen. (Dieser moderne Selbsttest wird nur über den vorderen Bereich der Nase – etwa 2cm tief – durchgeführt.)

-Das Deutsche Rote Kreuz hat uns bereits Unterstützung bei der Testung zugesagt. Kein Kind wird allein gelassen!

– Je nachdem, wann die Schüler nach den Osterferien in die Schule kommen, werden wir einen Plan aufstellen, dass alle, die Ihr Kind beim Testen begleiten wollen, dies auch können. Auch die Klassenlehrkraft wird dabei sein.

-Sie erhalten am Ende der Osterferien noch einmal einen Brief mit genaueren Angaben zum Ablauf.

-Vor der ersten Testung muss uns Ihre Einverständniserklärung vorliegen.

-Wir werden in der Schule sehr sensibel mit den Testergebnissen umgehen.

Bleiben Sie gelassen und gesund!

Freundliche Grüße  

Heidrun Heide-Joritz

Schulleiterin      

Elternbrief Osterferien

Liebe Eltern,

Donnerstag, der 1.04.2021,  ist der letzte Schultag vor den Osterferien.

Da wir sowieso schon durch den Wechselunterricht einen veränderten Stundenplan haben, wird dieser Tag ein normaler Schultag sein.

  • 1. und 2. Klasse: regulärer Unterricht nach Stundenplan
  • und 4. Klasse: Damit die Gruppen A und B in dieser Woche gleich viel Unterricht haben, kommen die Schüler wie montags in die Schule (3b/4b: 7.50 Uhr – 10.15 Uhr und 3a/4a: 10.35 Uhr – 13.00 Uhr).

Die für die Betreuung angemeldeten Kinder bleiben wie immer bis maximal 14.30 Uhr in der Schule. Das Mittagessen wird auch an diesem Tag geliefert.

Am Montag, den 19.04.2021 startet der Schulunterricht wieder.

Ich würde Ihnen gerne jetzt schon mitteilen, wie der Unterricht dann stattfinden soll. Es gibt jedoch zur Zeit keine Planbarkeit, wir dürfen auch keine Andeutungen darüber machen, was am 1. Schultag nach den Osterferien gelten wird. Die Entscheidungen dazu werden in der Woche ab dem 12. April 21 getroffen. Frühestens ab Mittwoch, den 14.4.21 ist damit zu rechnen, dass ich Ihnen Informationen über den Stundenplan und eventuelle Testungen, die ja auch für die SchülerInnen vorgesehen sind (dazu gehören dann Ihre Einverständniserklärungen u.ä.) geben kann. Diese werden Sie dann entweder über die Klassenelternsprecher oder über Post im Briefkasten erhalten.

Außerdem aktualisieren wir zur Zeit unsere Schulhomepage:

wbs-schneppenhausen.de

Dort werden Sie in Zukunft alle wichtigen Schreiben finden.

Ich wünsche Ihnen erholsame Feier- und Ferientage und bleiben Sie gesund!

Freundliche Grüße  

Heidrun Heide-Joritz

Schulleiterin 

Neue Schrankwände

Die Wilhelm-Busch-Schule bekommt neue Schrankwände mit Korkwänden an beiden Seiten.

Zwei Klassenräume wurden bereits ausgestattet und die restlichen beiden Klassenräume werden ebenfalls mit diesen tollen und funktionellen Schrankwänden eingerichtet.

Aktuelle Informationen zur Schulöffnung am 22.06.2020

Nächster Öffnungsschritt für Grundschulen, Grundstufen der Förderschulen, Grundschulzweige an Kooperativen Gesamtschulen sowie Grundschulzweige der verbundenen Schulformen und Grundstufen an Integrierten Gesamtschulen am 22.06.2020.

Sehr geehrte Eltern,

das folgende Schreiben ist das Musteranschreiben aus dem Hessischen Kultusministerium für alle Eltern in Hessen. Ich habe es nur an einzelnen Stellen an Situation in unserer Schule angepasst.

Freundliche Grüßen
H. Heide-Joritz
(Schulleitung)

 

Sehr geehrte Eltern,

das aktuelle Infektionsgeschehen sowie die mittlerweile gesammelten Erkenntnisse der Forschung zur Übertragung des Virus Covid-19 machen es möglich, dass die Beschulung der Kinder in den hessischen Grundschulen, den Grundstufen der Förderschulen, den Grundschulzweigen an Kooperativen Gesamtschulen sowie den Grundschulzweigen der verbundenen Schulformen und den Grundstufen an Integrierten Gesamtschulen weiter geöffnet wird.

Wir freuen uns, dass noch vor den Sommerferien, nämlich ab dem 22.06.2020, alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und der Vorklassen wieder täglich die Schule besuchen können. Damit auch hierbei die geltenden Hygienebestimmungen eingehalten werden, gibt es einige Vorgaben zu beachten.

Der Unterrichtsumfang orientiert sich an der festgelegten verlässlichen Schulzeit Ihres Kindes. Die Jahrgänge 1 und 2 verbringen täglich in der Regel vier Zeitstunden, die Jahrgänge 3 und 4 in der Regel täglich fünf Zeitstunden in der Schule. Der inhaltliche Schwerpunkt des Unterrichts liegt weiterhin auf den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht (Englischunterricht in den Jahrgängen 3 und 4 können wir leider nicht anbieten, da die Kollegin nur in ihrem 2. Schuljahr unterrichten darf.)

Dieser weitere Öffnungsschritt kann vollzogen werden, weil aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass eine fest zusammengesetzte Klasse bzw. Gruppe für die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens entscheidender ist als die individuelle Gruppengröße. Aufgrund dieser Erkenntnisse werden die Jahrgänge im festen Klassenverband unterrichtet. Zudem hat jede Klasse einen festgelegten Raum sowie einen festen Stamm an unterrichtenden Lehrkräften. Soweit es die personelle Situation der jeweiligen Schule es zulässt, wird darauf geachtet, dass die Lehrkräfte dabei möglichst nur in einer Klasse oder Lerngruppe eingesetzt sind.

Diese Maßnahmen machen es möglich, dass innerhalb der Klasse der Mindestabstand nicht zwingend eingehalten werden muss, was viele Vorteile für die Ausgestaltung des Unterrichts mit sich bringt. An Stellen, an denen die konstante Gruppenbildung nicht eingehalten werden kann, gilt die Abstandsregelung weiterhin.

Die Notfallbetreuung wird ab dem 22.06.2020 nicht mehr angeboten. Es greifen dann wieder andere Angebote (ich verweise auf den Elternbrief mit der Abfrage). Dort gilt die Abstandsregel, da es hier zu Kontakten außerhalb der Klasse kommt und eine feste Gruppenbildung wie am Unterrichtsvormittag organisatorisch nicht umsetzbar ist.

Für die Umsetzung der geplanten Phase der weiteren Öffnung sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen: Bitte achten Sie auch zukünftig darauf, dass Sie Ihr Kind nicht mit Krankheitssymptomen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) zur Schule schicken. Bei Anzeichen einer Erkrankung muss das Kind dem Unterricht fernbleiben. Treten im Verlauf des Schultages Symptome auf, kann Ihr Kind nicht mehr im Klassenverband verbleiben und muss umgehend abgeholt werden.

Durch die getroffene Entscheidung, die Grundschulen weiter zu öffnen, wird ein wichtiger Schritt in Richtung des regulären Schulbetriebs gegangen. Die Öffnung der Schule und die Beschulung im Klassenverband ruft bei Ihnen aber möglicherweise auch Bedenken hervor, die nachvollziehbar sind. Wie auch in den vergangenen Wochen wird die Schule alle Maßnahmen treffen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Ungeachtet dessen kann die Unterrichtsteilnahmepflicht (nicht die Schulpflicht) für eine Schülerin oder einen Schüler modifiziert werden, wenn Sie als Eltern der Schulleitung in schriftlicher Form erklären, dass eine Teilnahme am Unterricht in der Schule nicht erfolgen soll.

Die betreffenden Kinder erhalten dann durch ihre Lehrkraft Arbeitsmaterial für unterrichtsersetzende Lernsituationen zu Hause.

Im Folgenden werden noch zusätzliche Informationen für Eltern von Schülerinnen und Schülern, die zusätzlich sonderpädagogische Förderung erhalten, gegeben. Da unsere Förderschullehrkraft erkrankt ist, wird es in diesem Schuljahr keine zusätzliche sonderpädagogische Förderung mehr geben.

Wir freuen uns auf die Kinder, bedanken uns für die bisherige gute Zusammenarbeit und für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Sofern Sie noch Fragen haben, stehen wir dafür gerne zur Verfügung.